Nebelkerzen, Verdrehungen und Täuschungen im Petitionsausschuss zur Erklärung 2018

Seit die AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die widerrechtliche Grenzöffnung geklagt und die Klageschrift im Internet veröffentlicht hat1, ist in den Medien, angeführt von den öffentlich-rechtlichen Propagandasendern, zu beobachten: Die Klage wird nicht erwähnt, und es wird vielfach bestritten, dass es überhaupt eine Grenzöffnung gegeben habe.2 Denn seit dem Schengen-Abkommen hätten ohnehin, auch schon vor dem Herbst 2015, alle europäischen Binnengrenzen offen gestanden. Und wo es keine Grenzöffnung gab, da könne man auch nicht von einer rechtswidrigen Grenzöffnung sprechen.

Auch in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages am 8.10.2018 über die von Vera Lengsfeld initiierte Erklärung 2018, die von 165.318 Unterstützern unterzeichnet worden ist, wurde von Vertretern der Blockparteien und der Regierung dieses Argument eingesetzt.

In der Petition heißt es:
„Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.“ 3
Und Vera Lengsfeld sagte in ihrem Eingangsstatement:
Wir fordern mit unserer Petition den sofortigen Stopp von illegaler Migration nach Deutschland. Seit dem 15. September 2015 herrscht in Deutschland ein Ausnahmezustand. Die Entscheidung von Kanzlerin Merkel, die Grenze für ein paar Tausend Flüchtlinge zu öffnen, die sich in Ungarn mit Hilfe linker Aktivisten in Richtung Deutschland in Marsch gesetzt hatten, löste einen regelrechten Migrantenstrom aus. …“ 4

Dazu verkündete der SPD-Abgeordnete Schwartze ohne Begründung von oben herab (Anm. 4 ab 14:16): „Zum einen möchte ich aber auch feststellen: Wir haben die ganz klare Feststellung, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wurde.“
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Dr. Günter Krings (CDU) wurde etwas genauer und behauptete auf eine Frage des AfD Abgeordneten Huber nach Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Grenzübertritte (ab 18:42):
Zur ersten Frage möchte ich deutlich darauf hinweisen, dass wir einen Schengenraum haben, geltendes europäisches Recht, das auch für nationales Recht verbindlich ist. Und daher wurden auch keine Grenzen geöffnet, sondern die Grenzen sind im europäischen Schengenraum offen. Insofern kommt es natürlich zwangsläufig immer wieder zu illegalen Grenzübertritten. … Logischerweise, wenn Sie keine Binnengrenzkontrollen haben, kann die Zahl auch durchaus zunehmen, weil sie weniger Kontrolldruck an der Stelle haben. …“
Und auch der CSU-Abgeordnete Lehrieder sagte zu Vera Lenksfeld(ab 28:30):
„Sie schreiben in Ihrer Petition, die Rechtmäßigkeit an deutschen Grenzen wieder herzustellen. Und die Vorredner und auch der Staatssekretär hat bereits darauf hingewiesen: Wir hatten vor 2015 offene Grenzen. Das heißt im Endeffekt eben ein Grenzregime, wie Sie es fordern, widerspricht in allem europäischen Regelungen.“

Wenn die Grenzen für alle offen sind, warum kommt es dann „zwangsläufig immer wieder zu illegalen Grenzübertritten“? Es ist doch nicht allen Menschen, wie Migranten aus außereuropäischen Ländern z.B., erlaubt, die Grenzen zu überschreiten. Für sie sind Grenzen also doch nicht offen, äußerlich physisch schon, aber rechtlich, gesetzlich eben nicht. Sonst könnte man ja gar nicht, wie es die Regierung doch auch selber tut, von illegalem Grenzübertritt sprechen.

Zur Rechtslage

Die bundesdeutsche Rechtslage wird eindeutig durch Art. 16a Grundgesetz und die ihn ergänzenden Vorschriften des § 18 Asylgesetz bestimmt. Danach sind Personen, die auf dem Landweg nach Deutschland reisen, hier nicht asylberechtigt, weil sie zuvor sichere Drittstaaten durchquert haben. Ein weiteres kaum beachtetes Einreisehindernis stellt § 3 des Aufenthaltsgesetzes auf, in dem es heißt: „Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.“ Ausnahmen davon sind nicht generell, sondern nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Nun wird das bundesdeutsche Recht in der Tat von Bestimmungen der EU gewissermaßen überformt. Dies bedeutet, dass nationale Rechtsvorschriften, insoweit sie bestimmten Vorschriften des Europarechts widersprechen, nicht anzuwenden sind. Die Dublin-III- Verordnung der EU widerspricht nicht, sondern unterstützt das deutsche Recht, indem sie eine Zuständigkeit des EU-Ersteinreisestaates für das Asylverfahren vorschreibt. „Nach nationalem Recht wie auch nach Dublin-III-Verordnung bestehen immer dann, wenn ein Asylbewerber über eine Landgrenze in die Bundesrepublik einreisen will, (da sie von lauter sicheren Drittstaaten umgeben ist) Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Staates gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 2 AsylG, so daß der Asylbewerber in voller Übereinstimmung mit der Dublin-III-Verordnung an der Grenze zurückzuweisen wäre.“ 5

Demgegenüber bringt das seit 1999 europaweit geltende Schengen-Abkommen eine Einschränkung des deutschen Rechts. Es garantiert eine Freizügigkeit an den europäischen Binnengrenzen, insofern keine systematischen, sondern allenfalls stichprobenartige Grenzkontrollen durchgeführt werden dürfen. Damit sind systematische Grenzkontrollen, die nach dem deutschen Recht und der Dublin-III-Verordnung für Nicht-EU-Bürger notwendig wären, paradoxerweise nach dem Schengen-Abkommen, das Grenzkontrollen gerade generell verbietet, gar nicht durchführbar. Was Dublin-III ermöglichen soll, wird also durch Schengen geradezu verhindert.

Daraus gehen zwei wesentliche Punkte hervor, die von den Propagandisten einer angeblich rechtmäßigen Masseneinwanderung arglistig verschwiegen werden:

„Die Schengen-Freizügigkeit gilt nur für EU-Bürger sowie für Personen, die ein gültiges Schengen-Visum haben, Pass mit Schengen-Visum drin. Für alle anderen, also für syrische Staatsbürger z.B., insbesondere wenn diese keine Papiere, kein Schengen-Visum bei sich haben, gilt natürlich keine europäische Freizügigkeit. Und es gilt und galt unverbrüchlich, wie der EuGH inzwischen bestätigt hat, eben die Dublin-III-Verordnung, die die Asylzuständigkeiten in Europa regelt. Und nach dieser Dublin-III-Verordnung war (im September 2015) eindeutig Ungarn für die Bewältigung dieser Asylanträge rechtlich zuständig.“ 6
Das bedeutet, dass für die außereuropäischen Massen, die von der Bundesregierung in das Land gelassen wurden, eine Grenzöffnung stattgefunden hat. – Denn Grenzöffnung bezieht sich natürlich auf einen rechtlichen Sachverhalt und nicht auf die physische Öffnung einer Grenze -. Diese Menschen hätten rein rechtlich ohne diese Ausnahme-Regelung, die auf eine mündliche Anordnung des Innenministers de Maizière zurückgeht, eindeutig nicht nach Deutschland einreisen dürfen, auch nicht nach der Schengen-Freizügigkeit, die ja nur für EU-Bürger und Personen mit Schengen-Visum gilt. Die deutsche Regierung hat rechtlich für sie die Grenzen geöffnet. Das Schengen-Abkommen hat lediglich die deutschen Grenzbehörden bis dahin daran gehindert, durch systematische Kontrollen hier eine Sortierung vorzunehmen. Dieses Problem führt zum zweiten Punkt:

Das Schengen Abkommen setzt voraus, dass die Kontrolle der europäischen  Außengrenzen funktioniert. Sie funktioniert aber nicht, sonst käme es zu einer solchen Binnenwanderung von EU-fremden Flüchtlingen mit dem Konflikt zwischen Dublin-III und Schengen-Abkommen gar nicht. Darauf hat in der Sitzung des Petitionsausschusses wenigstens der FDP-Abgeordnete Ullrich hingewiesen, indem er sagte (ab min. 24:06): „Aus Sicht der Freien Demokraten hat die Freizügigkeit und auch die offenen Grenzen im Schengenraum wirklich alleroberste Priorität. … Diese freien Grenzen können aber nur funktionieren, wenn die Außengrenzen überwacht werden. Und das scheint uns im Moment nicht der Fall zu sein. Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Deshalb muss es auch in besonderen Fällen möglich sein, die Binnengrenzen wieder zu überwachen, um auch Sicherheit zu gewährleisten. …“

Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Udo Di Fabio schrieb zu diesem Problem:
Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus. … Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen im Sinne der demokratischen Wesentlichkeitsrechtsprechung nach dem Lissabon-Urteil des BVerfG verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem  vorübergehend oder dauerhaft gestört ist.“7

Merkels Grenzöffnung

Am 4. September 2015 vereinbarten Bundeskanzlerin Merkel und ihr österreichischer Kollege Werner Faymann, Tausende von Flüchtlingen und Migranten aus Ungarn durch Österreich ohne Kontrollen nach Deutschland einreisen zu lassen. Unter dem Eindruck der massiven Flüchtlingszahlen an der Grenze entschloss sich die Regierung jedoch am 13. September 2015, das Schengen-Abkommen auszusetzen. Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums von Lothar de Maizière heißt es an diesem Tage:

„Deutschland führt in diesen Minuten vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ein. Der Schwerpunkt wird zunächst an der Grenze zu Österreich liegen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den derzeitigen Zustrom nach Deutschland zu begrenzen und wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise zurückzukehren. Das ist auch aus Sicherheitsgründen erforderlich. Und so sieht es der Schengener Grenzkodex vor.
Deutschland wird weiterhin die geltenden europäischen und nationalen Vorgaben zum Schutz von Flüchtlingen beachten.
Nach dem geltenden europäischen Recht ist Deutschland für den allergrößten Teil der Schutzsuchenden nicht zuständig. Das Dublin-Verfahren und die Eurodac-Regelungen
(Fingerabdruck-Identifizierungssystem) gelten unverändert fort und ich fordere, dass sich alle europäischen Mitgliedsstaaten daran halten. Das heißt, dass der zuständige Mitgliedstaat Asylsuchende nicht nur registriert, sondern auch das Asylverfahren durchführt. …“ 8

Dieser Schengen-Notstand wurde in voller Übereinstimmung mit dem europäischen Recht und im Einvernehmen mit der EU-Kommission verkündet und gilt bis heute. Das bedeutet, dass seit dem 13.9.2015 die Grenzen nicht mehr offen sind und generelle Grenzkontrollen nach dem geltenden Recht durchgeführt werden müssen, um die berechtigten EU-Binnenwanderer von den nicht berechtigten außereuropäischen Zuwanderern trennen zu können. Und alle Asylbewerber müssten nach Art. 16a GG und § 18 des Asylgesetzes an der Grenze zurückgewiesen werden, schon allein deswegen, weil sie nicht über einen gültigen Pass mit Schengen-Visum verfügen, die sie überhaupt erst zum Überschreiten von EU-Binnengrenzen berechtigen würde.

Dies passiert aber faktisch nicht. Das heißt, es ist einerseits der Schengen-Notstand mit der Wiedereinführung systematischer Grenzkontrollen verkündet worden, gleichzeitig werden diese systematischen Grenzkontrollen nicht durchgeführt, was eindeutig rechtswidrig ist, sondern es wird nur eine Art Willkommensbewirtschaftung organisiert.“ 9

Warum geschieht dies nicht, allenfalls gelegentlich an drei Stellen der österreichischen Grenze?

Die Anweisung de Maizières an die Bundespolizei

Es geschieht nicht, weil am selben Tag, am 13. September 2015, an dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière das Schengen-Abkommen aussetzte und die „vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen“ verkündete, um „den Zustrom nach Deutschland zu begrenzen“, und dies zur Beruhigung des Volkes medial groß verbreiten ließ, er an den Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann telefonisch die Anordnung gab, „dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen“, also Art. 16a GG, § 18 Asylgesetz, § 3 Ausländergesetz (Passpflicht) und die Dublin-II-Verordnung der EU nicht beachtet werden sollen. Die zweite Maßnahme hob die erste praktisch wieder auf. Ein ungeheures doppeltes Spiel.

Diese Anordnung ist von der Regierung nicht veröffentlicht, geschweige denn begründet worden. Sie wurde erst durch eine schriftliche Auskunft des Bundesinnenministeriums an den Schriftsteller Dr. Haubold bestätigt, die dieser in einem offenen Brief an den neuen Bundesinnenminister Horst Seehofer am 27.2.2018 veröffentlichte. Das Innenministerium schrieb:

„Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen. Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“ 10

Die Bundesregierung hat sich dazu nie eingehend rechtlich geäußert, sondern ist immer nebulös geblieben oder – wie auch hier im Petitionsausschuss – ausgewichen. Sie scheint sich mit dieser Anordnung auf § 18 Abs. 4 Nr. 2 des Asylgesetzes zu berufen, in dem es heißt, dass „von der Einreiseverweigerung oder Zurückschiebung im Falle der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) abzusehen (ist), soweit das Bundesministerium des Innern es aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat.“

Abgesehen davon, dass die Anordnung noch nicht einmal schriftlich erfolgt ist, was für solche ministeriellen Anordnungen selbstverständlich und auch rechtsstaatlich notwendig ist, um gerichtlich überprüft werden zu können, ist sie auch inhaltlich rechtswidrig. Denn solche Abweichungen von der allgemeinen Regel beziehen sich verwaltungsrechtlich immer nur auf Ausnahmen, auf Einzelfälle, auf einzelne Personen, die selbstverständlich namentlich identifiziert und die konkreten Umstände bekannt sein müssen.

Das heißt, wie der Staatsrechtler U. Vosgerau darlegt, „der Einzelfall muss ja einzelfallbezogen begründet werden können. Man muss im Einzelfall sagen können: Die eigentlich geltende Regel, nach dem parlamentarischen Willen, der das Gesetz gemacht hat, die eigentlich geltende gesetzliche Regel soll in diesem Einzelfall nicht gelten …. , weil man eben einzelfallbezogen begründen kann, warum die Anwendung der allgemein geltenden Regeln in einem Einzelfall nicht hinnehmbar wäre, unzumutbar, ungerecht.“
„Diese Vorschrift berechtigt die Bundesregierung sicherlich nicht, hunderttausendfach Personen unklarer Identität einzulassen. Das folgt schon daraus, dass diese Ministererlaubnis systematisch ganz klar die Visumserteilung durch deutsche Stellen ersetzen soll. Und ein Visum kann ja auch nur einer Person erteilt werden, die eben identifiziert und namentlich bekannt ist. Deswegen gibt es keine Ministererlaubnis für unklare Menschengruppen. Die Bundesregierung scheint diese Vorschrift so auszulegen, dass ihr sozusagen aus dieser Vorschrift eine allgemeine Gesetzesdispens-Befugnis zufällt, dass die Bundesregierung also sagen kann: Wir haben die freie Wahl, ob wir Gesetze anwenden oder ob wir sagen: Jetzt ist 18.4 Nr. 2. Ja das ist nicht richtig, das ist schon auf den ersten Blick rechtsstaatlich nicht richtig. Der Rechtsstaat beruht darauf, dass auch die Regierung an Gesetze gebunden ist und dass eventuelle Gesetzesdispens-Befugnisse streng einzelfallbezogen und im Einzelfall begründbar sein müssen.“ 11 

Deutlicher ausgedrückt: Hier ist der Rechtsstaat verlassen. Das sind totalitäre Praktiken eines Oligarchie-Regimes, das sich wie in den Diktaturen der jüngsten deutschen Geschichte der Zustimmung der Parteigenossen im Akklamations-Parlament sicher sein konnte.

Im Petitionsausschuss stellte der AfD-Abgeordnete Huber, nach einem vorher vergeblichen, unbeantworteten Versuch, erneut die Frage an den Innen-Staatssekretär Krings (Anm. 4 ab 48:20) „zur pauschalen Anordnung des Bundesministeriums des Inneren, auf Zurückweisungen zu verzichten. …  Innenminister Seehofer hält diese Anordnung ohne normative Grenzen bisher aufrecht, und die Frau Bundeskanzlerin zieht sich immer wieder auf humanitäre Gründe zurück. Dazu zwei Fragen. Einmal zu humanitären Gründen ganz konkret für das sichere Nachbarland Österreich: Welche unmenschliche oder entwürdigende Behandlung von Asylsuchenden sieht die Bundesregierung dort, im Sinne von Nicht-EU-Ausländern, die sich dort bereits aufhalten und sich als mobil erwiesen haben. Und im zweiten: Wie lange wird diese Ministeranweisung aufrechterhalten – wohlgemerkt, es ist eine Ausnahmeregelung – und unter welchen Umständen wird diese aufgehoben?“
Vera Lengsfeld knüpfte an Letzteres inhaltlich an, indem sie forderte (ab 50:45): „Wir wollen die Rücknahme dieser Ministeranweisung, die ja die Bundesregierung wie eine heiße Kartoffel behandelt und nicht beantwortet hat, was damit ist.“

Der Staatssekretär antwortete zur ersten Frage ausweichend, man könne Österreich mit der Fülle der Asylbewerber nicht allein lassen. Auf die zweite Frage sagte er erst auf erneute Nachfrage (ab 54:17): „Dazu kann ich nichts sagen.“

Unglaublich. Es geht dem Merkel-Regime um eine Rechtfertigung der unbedingt gewollten Massenmigration nach Deutschland mit allen Mitteln, und seien sie noch so untauglich und hanebüchen herbeigezogen. Und um die rechtliche Begründung der entscheidend wichtigen Ministeranordnung, die die Schleusen geöffnet und das geltende Recht außer Kraft gesetzt hat, drückt man sich, wie es nur geht, denn es gibt keine.

 

Wenn man die Video-Aufzeichnung der Sitzung des Petitionsausschusses Revue passieren lässt, fällt auf, wie die Parteien des damaligen Parlamentes mit den Regierungsvertretern an einem Strang ziehen. Die von Vera Lengsfeld initiierte Petition, die Wesentliches zur Masseneinwanderung zur Sprache bringt und diskutieren will, ist ihnen eine äußerst unangenehme Störung. Es wurde ausgewichen, verschleiert, auf Nebenschauplätze abgelenkt und getäuscht. Sicher weiß mancher Abgeordneter als folgsamer Parteisoldat selber nicht genau Bescheid, was da alles warum und wie abgelaufen ist.
Aber wenn der Staatsrechtler Dr. Krings, seit 2004 Lehrbeauftragter, seit 2010  Honorarprofessor an der Universität Köln und seit Dezember 2013 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesinnenminister, der also die Vorgänge um die Anordnung des Ministers genau kennt und sie rechtlich beurteilen kann, die Grenzöffnung nicht als Rechtsbegriff darstellt und zur  Ministeranordnung an die Bundespolizei Abgeordneten und Bürgern gegenüber jede Auskunft verweigert, ist das bewusste Täuschung und arrogante, obrigkeitsstaatliche Missachtung des Souveräns der Demokratie.

Da braucht man sich über den weiteren Fortgang der Petition keine Illusionen zu machen.
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1   Wesentliche Punkte der 99 Seiten langen Klageschrift siehe:
Verfassungsklage gegen Regieren nach Art …
2    Vgl. tagesschau.de 18.6.2018
3    https://www.erklaerung2018.de/
4    Video auf politikstube.com 8.10.2018 ab min. (3:18)
5    Zitiert aus AfD-Klage wie Anm. 1
6    Ulrich Vosgerau in youtube.com 9.9.2018 ab min. 13:15
7    Gutachten Prof. Di Fabio, S. 117, 118
8    bmi.bund.de
9    Vgl. U. Vosgerau auf youtube.com 9.9.2018 ab min. 14:22
10  Vgl. Bundesinnenminister ordnete 2015 …
11  Vgl. U. Vosgerau wie Anm. 9 ab min. 25:21 und ab 44:19

31 Kommentare zu „Nebelkerzen, Verdrehungen und Täuschungen im Petitionsausschuss zur Erklärung 2018“

  1. Politik ist das Theater für die Deppen. Hinter dem Vorhang der Schwüre wird das Drehbuch geschrieben.

  2. Mittlerweile ist eigentlich vielfältig und deutlich erkennbar, dass das Ganze, die Demokratie (-ausübung) in der BR-Deutschland wie eine Art Kartenhäuschen ist; tritt einmal der „Ernstfall“ ein und es fällt z.B. durch Nachfragen in sich zusammen, baut „man“ mit den gleichen Karten einfach ein neues, ganz ähnliches „Häuschen“ wieder auf. Heißt:

    Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.

    Der Amtseid lautet:

    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (Art. 56 Satz 2 GG).

    Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden. Im „Spiegel 44/2000“ kann sich der geneigte Bürger informieren lassen, dass der Eid keine -wie ich, der naive Mensch annahm – juristischen Folgen haben kann!

    Es erinnert an die Nummer 187 der Grimmschen Märchen, die Geschichte vom Hasen und dem Igel.73 mal rennt der Hase nach Leibeskräften, beim 74 Rennversuch bricht er tot zusammen. Er konnte nämlich gar nicht gewinnen, Herr und Frau Igel waren stets vor ihm zur Stelle, es war halt ein abgekartetes Spiel!
    Bezogen auf die aktuelle Ausübung der politischen Kaste heißt dies: Egal was sie tun, sie können juristisch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Der Amtseid ist nur eine Art „Showboxkampf“, die Sieger – die Mitglieder der politischen Kaste- stehen bereits fest! Und die Verlierer auch. Das sind die mündigen Bürger, der in der Demokratie etwas ernstzunehmendes vermuteten. Das ist nicht mehr Demokratie, das ist die Perversion derselben!

  3. Das mit dem Eid ist die Meinung der momentan herrschen Kaste und ihrer willfährigen Helfer, die sich damit selbst einen Freibrief für folgenlose Willkür ausstellen will.
    Die nächste herrschende Kaste (die vielleicht AfD heißt) zusammen mit einer ausgetauschten Justiz kann das völlig anders sehen und wird das hoffentlich auch. Dann hat sich die derzeitige Kaste voll verrechnet! Denn jeder recht und billig denkende Mensch erkennt doch, dass gerade dort, wo ein Verstoß gegen den Eid den größten Schaden anrichten kann, der Eid juristisch voll einklagbar sein muss!

  4. …und über allem schwebt die Feindstaatenklausel der UN und macht die „Besatzungszone-Reichs-Deutscher“ zum rechtsfreien Raum für Alliierte. Denn, die Feindstaatenklausel ist weder für ungültig erklärt noch obsolet.

  5. Ich empfehle jedem sich bei Professor Mausfeld zu informieren. Der bringt auf den Punkt, was in wissenschaftlichen Kreisen längst ein alter Hut zu sein scheint. „Wir leben in der Simulation von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Warum? Weil durch die Simulation von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit die Massen kostengünstiger zu kontrollieren sind als durch Gewalt“.

  6. Demokratur vom Feinsten!
    Broder und Lengsfeld wurden billigst vorgeführt ohne die geringste Chance sich wehren zu können.

  7. Das Dumme ist, dass dies alles nicht neu ist. Wir schmunzeln heute über die Ferne zum Volke und dessen Lebensumständen, die durch den (fälschlicherweise durch Rousseau) Marie Antoinette zugeschriebenen Ausspruch „Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen.“ Ausdruck findet. Jeder leidlich gebildete Volksschüler weiß, was dann folgte: Die Französische Revolution!

    Das ist das Problem. Wenn Herrschaftssysteme sich so weit von der Lebensrealität entfernen und gut gemeinte Einwände derart unverschämt und arrogant abgefertigt werden,wie wir es gerade erst mit der „Petition 2018″erlebt haben, dann wächst die Gefahr, das irgendwann einmal der Kragen, die Bombe, oder was sonst noch so alles platzen kann, auch wirklich platzt!

    Und genau das sollte unbedingt verhindert werden! Denn nichts ist schlimmer als eine echte Revolution! Bei den Veränderungen 1988/89 in der damaligen DDR muss berücksichtigt werden, dass sie von ganz anderen Machthabern „erlaubt“ wurde. Erinnert werden soll nur z.B. an die 1988 von Gorbatschow verkündete Aufhebung der Breschnew-Doktrin, die den osteuropäischen Staaten eine von der Sowjetunion unabhängige demokratische Entwicklung erlaubte!
    Eine wirkliche Revolution ist etwas ganz anders. Sie ist unkontrollierbar. Chaotisch. Massenmörderisch. Und der Spruch“Die Revolution frisst ihre Kinder“ gibt höchstens eine blasse Ahnung davon wieder, was wirklich geschieht, wenn der letzte menschliche Damm einmal gebrochen ist. Eine echte Revolution ist einer Kulturnation, wie es die Deutschen trotz allem immer noch sind, komplett unwürdig und muss auf das Schärfste hin verhindert werden!

  8. Das hat jetzt mit dem Thema (zunächst) nicht so viel zu tun, aber Bayern steht ja in gewisser Hinsicht am kommenden Sonntag vor einer Schicksalswahl…

    „… wenn diese Bundesrepublik Deutschland einen fundamentalen Richtungswandel in Richtung rot –grün vollziehen würde, dann wäre unsere Arbeit der letzten 40 Jahre umsonst gewesen, dann wäre das Schicksal der Lebenden ungewiss. Und die Zukunft der kommenden Generationen, ihr Leben würde auf dem Spiel stehen“ (..)
    F. J. Strauß im Oktober 1986 im Deutschen Bundestag

    Wo er diese ‚ Vorahnung ‚ nur her hatte, der FJS, dieser bajuwarische Instinktpolitiker?

  9. Stimmt, Politik ist wirklich reine Ablenkung. „Rechtsstaatliche Ordnung wiederherstellen.“ Staat und Rechtsstaat kann es überhaupt nicht geben. Alle Staaten (Grenzen) sind durch Gewalt entstanden und stehen auf dem Fundament der Gewalt. Wie kann Gewalt ein Rechtsstaat sein? http://mumu1.bplaced.net/mist.html

  10. @ Thilo Hahn

    DANKE für Ihre weisen Worte – auch wenn ich (persönlich) keine große Hoffnung mehr habe, dass wir die Entwicklung (!!!) noch bremsen oder gar zum Stillstand bringen, geschweige denn umkehren können, die Alois Irlmaier (1894–1959) Schritt für Schritt vorausgesagt hat:

    1. Zuerst kommt ein Wohlstand wie noch nie!
    2. Dann folgt ein Glaubensabfall wie noch nie zuvor.
    3. Darauf eine Sittenverderbnis wie noch nie.
    4. Alsdann kommt eine große Zahl fremder Leute ins Land.
    5. Es herrscht eine große Inflation. Das Geld verliert mehr und mehr an Wert.
    6. Bald darauf folgt die Revolution.
    7. Dann überfallen die Russen über Nacht den Westen.

    Ich weiß nicht, wie das heute ist, aber als ich noch zur Schule ging, lernten wir bereits in der ersten Klasse Wirtschaftslehre, dass Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen.
    Wenn also – um nur ein Beispiel zu nennen – linksrotgrün gesinnte „Idealisten“ Millionen von Menschen ins Land lassen (bzw. holen), ohne den nötigen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, dann brauchen sich diese „guten Leute“ nicht zu wundern, wenn (wie z.B. in München) die Mieten und Grundstückspreise in schwindelerregende Höhen steigen.
    Wenn aber dann genau diese linksrotgrünen „Schlaumeier“, die exakt für diese Entwicklung verantwortlich sind, hergehen und dazu aufrufen, gegen diese steigenden Mietpreise zu demonstrieren (wie vor wenigen Tagen in München geschehen), dann frage ich mich allen Ernstes, was an der Aussage: „Dieses Land wird von Idioten regiert!“, die Alice Weidel vor einigen Monaten im Deutschen Bundestag zitierte, falsch sein soll.

    Und wenn ich jetzt Artikel wie diesen vom Fassadenkratzer lese, dann frage ich mich, was das für ein „Idiotenvolk“ ist, das sich (mehrheitlich) eine solche Regierung wählt, und anscheinend unbelehrbar ist. Tja, wer nicht hören will …

    http://www.wisnewski.ch/fluechtlingskrise-der-vandalismus-der-merkel-gabriel-regierung/

    Rette sich, wer kann!

  11. Die Fragen dazu sind: Wozu wurden Staaten von wem gegründet. Welchem Ziel dienten und dienen die und wem dient das Konstrukt wozu? Wozu haben wir mehrere Rechtsfiktionen und woher kommen die?
    Welche Postulate oder Ideologien werden für welchen „Staat“ festgelegt und wozu?

  12. Die Staaten mit dem Doppeladler stellen die Macht von Ost- und Westrom dar.
    Auch der 32. Grad der Freimaurer hat dieses Symbol.
    Damit wollte ich nur andeuten, warum „die Russen“ uns überfallen sollen und in wessen Auftrag.

  13. Ich habe vor Jahren einen wichtigen Banker kennengelernt. Der gehörte, wie ich in alten Büchern fand, mit seinen Vorvätern zu den Illuminaten. Er meinte, „wenn Du bei uns mitmachen willst, dann mußt Du ein politisches Amt ausüben. Ich kann Dir folgende Parteien anbieten. Es folgte die Aufzählung aller Parteien …. Die CSU geht zur Zeit nicht, die ist schon voll besetzt“. Ich habe alles abgelehnt.
    Mit dieser Erfahrung würden sie vermutlich auch an der Bedeutung von Wahlen zweifeln. Aber auch im Raum ohne persönliche Erfahrungen gibt es Erkenntnismöglichkeiten:

    Wenn das Wahlgesetz gültig wäre, dann müßten die Leute vor der Wahl ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.
    Wenn das nicht erforderlich ist, dann stellt sich die Frage, was und wozu wird gewählt – Mitglieder eines Staates?

    „Wenn Wahlen etwas änderten, wären sie längst verboten.“
    Kurt Tucholsky (angeblich)

    „Nicht die Stimmen auf den Wahlzetteln sind entscheidend sondern derjenige der sie auszählt.“
    Zitat von Josef Stalin

    Das ganz normale Spektakel der Demokratie (J.Fjodorow)

    Trotzdem, viel Spaß bei der „Schicksalswahl“.

  14. @ Tempora mutantur

    Vielen Dank für Ihre interessanten Ergänzungen!

    Ich finde es für mich (tatsächlich nur für mich!) immer wie eine Art von Verrat am Deutschen Volksgeist, wenn das Verzagen und die Hoffnungslosigkeit (zu sehr) aufkommt. Das hängt nicht nur damit zusammen, dass ich Kinder habe, die ihr Leben wirklich noch vor sich haben, sondern noch vielmehr damit, dass ich das – konsequent weiter gedacht – einfach nicht will: Den Untergang meines Deutschen Heimat-und Vaterlandes! Außerdem bin ich wohl grenzenlos naiv! Und trotzdem: Es muss nicht so kommen. Obwohl ganz viele Parameter bereits auf „sehr schlimm“ eingestellt sind. Schauen Sie z.B. einmal abends zur besseren Fernsehzeit in so eine Kiste! Grausam, was einem Kulturmenschen da geboten wird! Und das muss ich zwangsweise auch noch bezahlen! Man erstickt beim Zusehen (nahezu) an dem Mangel an Wahrheit, der einem vom „TV“geboten wird!“ Und trotzdem: Die Deutschen können sich nur selbst zerstören. (Das hat bereits der englische Propagandaminister des WK II erkannt.) Ja, aktuell tun sie es! Das ist die Rache von 68 und dem dann folgenden vaterlos-antiautoritärem Gehabe! Aber, mein persönliches Vorbild bleibt derjenige, den wir Armin den Cherusker nennen. (Und der garantiert nicht wirklich so hieß.) Gegen eine gigantisch überlegene Armee führte er unzusammenhängende, militärisch total unerfahrene germanische Einzelstämme. Das Deutsche Wesen wird nicht endgültig untergehen, solange sich Menschen noch an seine einigende Kraft wenden. Die Deutsche Stärke entsteht durch Einigkeit. In Freiheit.

  15. Wozu wurden Staaten gegründet? Ganz einfach: Um die Bevölkerungen zu VER-walten. Vielleicht waren früher die Leute mal Menschen. Vor 1000 Jahren? Ich weiß es nicht, ob die Leute vor langer Zeit mal Menschen waren. Heute hat jeder einen Namen. Mittels Name wird jeder VER-waltet. Staat ist demnach die Rechtfertigung für das Besitzen von Menschen. NIEMALS war Staat ein Rechtsstaat und NIEMALS kann Staat ein Rechtsstaat sein.

  16. @Logiker: Bürger wollte sich gegen die Finanzmafia wehren? Das geht überhaupt nicht. Da mischt sich der Staat dann im Sinne von Mammon mit Gewalt ein. Siehe auch Occupy Wall Street in USA. Auch durch Staatsgewalt niedergeknüppelt. Was ist Bürger? Eine Person – quasi eine rechtlose Sache – https://www.youtube.com/watch?v=lX12HjUeoj4

  17. Finis Germania wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts prophezeit und aller spätestens 2032 (die Propheizung etwas früher) heisst es dann Finis Germania. Die Situation, die wir zurzeit in den USA vorfinden, und leider auch, aber nicht so extrem in Deutschland, erinnert an die vorrevolutionäre Phase in Russland. Man muss nur mal die amerikanischen Blogs lesen, die im Gegensatz zu Deutschland die Garantie auf Meinungsfreiheit haben, dank dem 1. Zusatz. Aus dem Grunde lese ich auch fast nur noch amerikanische Blogs.
    Die entscheidende Wahl findet am 6.11. in den USA statt. Da aller Voraussicht nach keine Partei das Ergebnis anerkennen wird, kommt es dann so wie in den amerikanischen Blogs prognostiziert. Das wird ein Wendepunkt sein, der im Nachhinein als der Beginn des Verfalls und Zerstörung der USA gesehen werden könnte. So sieht das unter anderem Martin Armstrong der Zyklenanalytiker und seine Modelle sind verdammt präzise und werden von den Eliten gelesen.

  18. @ Thilo Hahn

    Vielen Dank für Ihr inspirierendes Feedback. Besonders interessant finde ich darin die folgenden beiden Sätze:

    „Die Deutschen können sich nur selbst zerstören.“
    „Die Deutsche Stärke entsteht durch Einigkeit.“

    Wenn wir diese beiden Sätze miteinander verbinden, in Konjunktion setzen, kommen wir der Realität wohl ziemlich nahe: Die EINIGKEIT der Deutschen in ihrem Drang, sich selbst zu zerstören, ist mittlerweile zu einer STÄRKE angewachsen, die zu größter Besorgnis Anlass geben, jedoch kein Grund für Verzagen oder Hoffnungslosigkeit sein sollte.

    Ergänzend und in diesem Zusammenhang wohl auch sehr treffend, hier noch ein Zitat des irischen Schriftstellers, Dramatikers, Satirikers, Politikers und Pazifisten George Bernard Shaw (1856–1950), der die Schattenseiten der deutschen Gründlichkeit erkannte, die in Kultur und Wissenschaft glanzvolle Leistungen hervorbrachte, in der Politik allerdings häufig Unverträglichkeiten und Katastrophen produziert:

    „Die Deutschen haben große Vorzüge, aber auch eine gefährliche Schwäche: die Besessenheit, jede gute Sache so weit zu treiben, bis eine böse Sache daraus geworden ist.“

    Im Volksmund: Das Zuviel des Guten ist der Anfang vom Bösen.

  19. @ Tom (implizit)

    Prophezeiungen gibt es wie Sand am Meer. Die Voraussage von Alois Irlmaier erwähnte ich nur wegen der darin enthaltenen Chronologie und des für jeden leicht erkennbaren Bezuges zur Realität.

    Eine Diskussion über Prophezeiungen will ich damit nicht lostreten, die ohnedies unsinnig und überflüssig wäre, da Prophezeiungen in die Kategorien GLAUBENSSACHE gehören und somit PRIVATSACHE sind.

    „Glaubenskriege“, egal in welcher Form, die allesamt nur Ausdruck von Fanatismus, Dogmatismus und Extremismus sind, lehne ich grundsätzlich ab. Da gibt’s von mir kein „Zuckerbrot“, sondern nur die „Peitsche“. (Ein weiser Herrscher wird niemals von sich aus einen Krieg beginnen, aber er wird stets gerüstet sein, um sich und sein Volk verteidigen zu können.)

  20. @ Drusius (explizit)

    Sorry, aber ich verabscheue profilierungssüchtige und machtgierige Leute wie Sie, die sich überall glauben einmischen zu müssen und mit ihrem scheinbar grenzenlosen Dominanzstreben die ihnen gewährte Meinungsfreiheit und Gastfreundschaft nicht nur schamlos ausnutzen, sondern geradezu pervertieren.

    Sie können sich also jede weitere Antwort an mich (!) sparen, da ich (!) in Ihren „Informationen“ (siehe Link) nur ein endloses In-die-Breite-Treten, aber keine wirkliche BEREICHERUNG erkennen kann, die nach oben – dem LICHT entgegen – führen könnte.

    Explizit für Sie:
    https://andersmensch.wordpress.com/2017/03/19/du-bist-soldat-in-einem-unsichtbaren-weltkrieg/

  21. Einige von den bekannten Magoi konstatieren, daß die Plünderung sogar eine Symbiose zum gegenseitigen Nutzen sei. Es beschleunige die Entwicklung.

  22. @ Tempora mutantur

    Ich habe an den vorherigen Beitrag „Neue Verantwortung“ – Die militaristische deutsche Außenpolitik und ihre mediale Propagierung“ einen Artikel angehängt. Die Meldung entstammt dem „Tagesanzeiger“, 12.2.2009, Schweiz.
    Der Artikel ist also schon fast 10 Jahre alt. In ihm war die Rede davon, dass ca. 27.000 Mitarbeiter des amerikanischen Verteidungsministeriums damit beschäftigt waren, Pressemitteilungen zu lancieren, um so ein dem Ministerium genehmes Bild seiner Tätigkeiten in der Öffentlichkeit zu erzeugen.

    Ob sich an der Anzahl der Mitarbeiter etwas geändert hat, kann ich Ihnen nicht zuverlässig darlegen. Was aber doch ohne all zu große Verrenkungen nachvollziehbar sein sollte, ist der Krieg, den Sie ansprechen. Der Krieg um Informationen – und die kommen bei der genannten „Auftraggeber-Quelle“ gerne im Gewand der „Wahrheit“ einher.

    Es handelt sich bei der angegebenen Zahl der „Einflußnehmer“ – immerhin so viele Menschen wie eine deutsche Mittelstadt Einwohner hat – um weisungsgebundene PR-Berater. Ganz schön viele…., und das nur, um die Öffentlichkeit zu informieren? Oder handelt es sich doch um eine „offen gelegte“ Manipulationsabteilung? Anderes Wort: Propaganda!

    Ja, wir leben in einem Krieg, da haben Sie sicher recht. Die Frage ist nur, wie viele Menschen genau das nicht (mehr) einsehen „können“. Es handelt sich nämlich nicht nur um einen Krieg um die Wahrheit, sondern weiterhin auch um einen Krieg um die Moral! (Was ist gut, was ist schlecht – oder gar böse?) Es ist nämlich (angeblich) durchaus in Ordnung auf dem „Weg zum großen Friedenswerk“ Opfer in Form von Menschenleben in Kauf zu nehmen bzw sie zu erzeugen. Auch das kennt die Geschichte nur zu gut. Hier grüßt Robespierre aus der Zeit der französischen Revolution! (z.B.:“Die Minderheit hat überall ein ewiges Recht, nämlich dasjenige, die Wahrheit zu proklamieren, oder das, was sie dafür hält.“ – Verteidigungsrede auf die Anklage, er strebe nach der Diktatur, 1792)

    Aber das ist noch nicht das, was ich als das weitaus Schlimmere ansehe. Wenn Sie Zeit haben, sehen Sie sich doch einmal an:https://www.youtube.com/watch?v=SO9Wifg5ZuQ

    In diesem Video sehen Sie den – verkürzt – aktuellen Stand der politischen Kultur in Deutschland! Mit Menschen anderer (politischer) Überzeugungen spricht „man“ gar nicht mehr! Vielleicht sind die „Andersdenkenden/Andersgläubigen“ auch gar keine Menschen?!

    Das ist das Verheerende am „grünenden Regime Merkel“! (Vgl.: https://www.n-tv.de/politik/dossier/Kohl-Merz-und-die-SPD-article816749.html) Keine politische Auseinandersetzung ist möglich oder erwünscht! Wer etwas anderes denkt oder will als die „Kanzlerin“, wird mundtot gemacht! Und genau das ist das Ende (jeder) politischen Kultur! Die lebte nämlich einmal vom Dissens! Und vom Dialog!

  23. @Tempora mutantur

    Explizit für Sie:

    Etwas falsch machen ist leicht;
    es richtig zu kritisieren oft schwerer,
    als es richtig zu machen.

    Implizit für Sie:

    VORSICHT! BISSIGES GEWISSEN!
    Psychoanalytische Warnungstafel
    für Neurotiker
    an der Bewusstseins-Schwelle.

    (beide Karl Döhmann)

  24. Voltaire hat etwas zur Meinungsfreiheit gesagt:
    „Le droit de dire et d’imprimer ce que nous pensons est le droit de tout homme libre, dont on ne saurait le priver sans exercer la tyrannie la plus odieuse. Ce privilège nous est … essentiel … ; et il serait déplaisant que ceux en qui réside la souveraineté ne pussent pas dire leur avis par écrit.“
    Quelle : Questions sur les miracles

    Und auf Deutsch in etwa:
    „ Das Recht zu sagen und zu drucken, was wir denken, ist eines jeden freien Menschen Recht, welches man ihm nicht nehmen könnte, ohne die widerwärtigste Tyrannei auszuüben. Dieses Vorrecht kommt uns von Grund auf zu; und es wäre abscheulich, dass jene, bei denen die Souveränität liegt, ihre Meinung nicht schriftlich sagen dürften.“

    Woher der Wind gegen Begrenzungen wehen könnte:

    „Hinter der Migration steht ein Plan, die europäischen Völker auszutauschen“
    https://katholisches.info/2018/06/29/hinter-der-migration-steht-ein-plan-die-europaeischen-voelker-auszutauschen/

    Elitäre Tagung von progressiven Katholiken und Freimaurern
    https://katholisches.info/2018/10/15/elitaere-tagung-von-progressiven-katholiken-und-freimaurern/

    https://katholisches.info/2018/08/27/freimaurer-diktieren-masseneinwanderung/

    Stattdessen zitierte der Hochgradfreimaurer Papst Franziskus, das Oberhaupt der Katholischen Kirche, der gesagt hatte:
    „Die Zurückweisung von Einwanderern ist eine Kriegshandlung“.
    So wie Papst Franziskus sprach sich auch Taroni mit Nachdruck für den Gesetzentwurf der Radikalen Partei aus, den Tatbestand der illegalen Einwanderung abzuschaffen, und damit den Staat der letzten Rechtsmittel und des letzten Schutzes gegen die schrankenlose Masseneinwanderung zu berauben. Und was Taroni für Italien fordert, gilt auch für alle anderen europäischen Staaten.
    Und wer hätte noch vor kurzem gedacht, daß ein katholisches Kirchenoberhaupt ausgerechnet von historisch traditionell kirchenfeindlichen Freimaurerkreisen so häufig zitiert wird.

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